Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Volksschule Tarrenz ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt.
Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.
Im Inhalt der Website fehlen Überschriften der Ebene 2 bis 6. Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen) nicht erfüllt.
Auf einigen Seiten wird das Mindest-Kontrastverhältnis von 4,5:1 von Text und Bildern von Text unterschritten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.3. Kontrast (Minimum) nicht erfüllt.
Der Zweck mancher Links ist nicht durch den Linktext allein oder durch den Linktext zusammen mit seiner durch Software bestimmten Link-Kontext bestimmt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt.
Manche Inhalte, die eine Eingabe durch den Benutzer erfordern, sind nicht mit Beschriftungen oder Anweisungen ausgestattet. Somit ist WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschrftungen (Labels) oder Anweisungen nicht erfüllt.
Einige Bestandteile der Benutzerschnittstelle können durch Software nicht genügend bestimmt werden. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert nicht erfüllt.
Einige Downloadlinks enthalten keine Informationen zu Dateityp und Größe. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterum 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt.

Unverhältnismäßige Belastung

Einige Videos verfügen nicht über eine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Die Kosten für die Behebung des Problems wurden bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele ältere PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.09.2020 erstellt. Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit in Form einer durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Für Ihr Feedback und die Mitteilung von etwaigen Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen sowie zur Einholung von Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der folgenden Organisation zur Verfügung:

Kontaktdaten:
TiBS Tiroler Bildungsservice
Adamgasse 22
6020 Innsbruck
Tel: +43 5412 66085
E-Mail: office [at] tibs [dot] at

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie keine für Sie zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet wenden. Diese ist gleichzeitig Antidiskriminierungsbeauftragter des Landes Tirol und zuständig für die regelmäßige Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an einen barrierefreien Zugang.

Kontaktdaten:
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung - Land Tirol
Kreid-Passage
Meinhardstraße 16, 3. Stock
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 3292
Fax: +43 512 508 743295
E-Mail: servicestelle [dot] gleichbehandlung [at] tirol [dot] gv [dot] at
Web: https://www.tirol.gv.at/gleichbehandlung